Rechtsprechung
LG Hamburg, 23.05.2016 - 328 T 24/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,21817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 114 ZPO, § 765a ZPO
Zwangsversteigerung: Anspruch auf Vollstreckungsschutz wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.03.2016 - 328 T 24/16
- AG Hamburg, 24.03.2016 - 71p K 53/13
- LG Hamburg, 23.05.2016 - 328 T 24/16
- BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Wuppertal, 01.06.2015 - 16 T 193/14
Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach Abschluss eines Beschwerdeverfahrens in …
Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2016 - 328 T 24/16
Da die Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ausschließlich damit begründet wird, dass das Vollstreckungsgericht zu Unrecht eine Einstellung des Verfahrens nach § 765a ZPO unterlassen habe, richten sich die Gerichtskosten nach Vorbemerkung Nr. 2.2 zum Hauptabschnitt 2 des Teils 2 des Gebührenverzeichnisses zum GKG i.V.m. Nr. 2240 (vgl. ebenso LG Wuppertal, Beschluss vom 1.6.2015, 16 T 193/14 - juris - m.w.N.).